| Chef kann Attest verlangen |
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Hier mal zwei Tag, dort mal einen Tag - ist ein Arbeitnehmer häufig für einen kürzeren Zeitraum krank, kann der Arbeitgeber künftig schon am ersten Tag der Krankheit ein ärztliches Attest verlangen.
Nach Auskunft von ARAG-Experten mit dem Hinweis auf das Urteil kann der Chef dies auch dann durchsetzen, wenn die sonst übliche Frist drei Tage betrifft. Der Arbeitgeber habe das Recht, eine sofortige Vorlage des Attests zu verlangen, wenn ein wichtiger Grund gegeben sei. Die vorherigen Häufungen der Kurzerkrankungen stellen einen solchen Grund dar. Hessiches LAG, Az. 6 Sa 463/03 |
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