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Vorgetäuschte Krankheit - fristlose Kündigung droht PDF Drucken E-Mail
Wer als Arbeitnehmer seine Krankheit ankündigt, riskiert seinen Job.
Ein Angestellter, der Streit mit seinem Chef hatte, teilte diesem mit, er werde keine Rücksicht mehr auf die Firma nehmen. Er kündigte an, sich seinen gutartigen Tumor an der Hand operativ entfernen zu lassen und sagte, er werde schon am nächsten Tag zum Arzt gehen und sich krank schreiben lassen. Tatsächlich schickte er noch am gleichen Tag eine Krankschreibung an seinen Arbeitgeber. Der revanchierte sich mit einer fristlosen Kündigung. Der Angestellte reichte dagegen Klage ein - ohne Erfolg.
Laut Urteil hat er eine Arbeitsverweigerung durch vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit regelrecht angekündigt. Weil er sich ungerecht behandelt fühlte, habe er seinem Arbeitgeber schaden wollen. Ein derartiges Verhalten rechtfertige eine fristlose Kündigung: Denn tatsächlich sei er nicht arbeitsunfähig gewesen, sein Arzt habe lediglich zuvor eine Operationsempfehlung ausgesprochen.
Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 6 Sa 850/00)
 
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