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Ständige Verspätung - keine Gnade bei kranken Kindern PDF Drucken E-Mail
Wer mehfach verspätet zur Arbeit erscheint, kann gekündigt werden - auch wenn als Grund die Krankheit der Kinder angegeben wird.
Ein Arbeiter war wiederholt bis zu 45 Minuten zu spät zur Arbeit erschienen. Seine Firma hatte ihn dafür insgesamt dreimal abgemahnt und anschliessend gekündigt. Der Mann gab an, er habe sich nachts um seine nacheinander krank gewordenen drei Kinder kümmern müssen und habe deshalb verschlafen.
Warum ein Angestellter ständig zu spät kommt, ist nach Meinung der Richter aber nicht von Bedeutung: Das Verhalten sei in jedem Fall als eine "mehrfache Verletzung der Arbeitspflicht" anzusehen und rechtfertige damit die Abmahnungen und Kündigung.
Landesarbeitsgericht Frankfurt (Az.: 14 Sa 31/03)
 
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