| Falscher Arbeitszeitnachweis |
|
|
|
|
Ein vorzeitiges Verlassen der Arbeitsstelle rechtfertigt keine fristlose Kündigung.
Geklagt hat eine Mitarbeiter, der bei einem Versandhandel in der Nachtschicht tätig war. Der Angestellte hatte seinen Arbeitsplatz eines morgens eine halbe Stunde früher verlassen, als in seinem Arbeitszeitnachweis angegeben war. Er begründete dies damit, dass er seine Arbeiten entsprechend schneller habe erledigen können. Die Firma liess das jedoch nicht gelten und kündigte dem Mitarbeiter fritslos. Die Richter sahen diese Massnahme jedoch als übertrieben an. Laut Urteil hätte eine Abmahnung genügt bzw. sei vor einer Kündigung erforderlich. Der Mitarbeiter habe nicht davon ausgehen müssen, dass die Firma ein vorzeitiges Verlassen der Arbeitsstätte grundsätzlich nicht akzeptieren würde. Ausserdem sollte dem Angestellten auch die Chanche eingeräumt werden, sein Verhalten zu verbessern. Arbeitsgericht Frankfurt (Az.: 10 Ca 5937/04) |
| < zurück | weiter > |
|---|



