Menu Content/Inhalt
Startseite arrow FAQ arrow Rechtsprechung arrow Urlaub dank Computerfehler
Urlaub dank Computerfehler PDF Drucken E-Mail
Ein Angestellter, der aufgrund eines Computerfehlers über einen längeren Zeitraum mehr Urlaub bekommen hat, als ihm zusteht, muss diese Tage nicht zurückgeben. Er kann die zusätzliche Freizeit sogar weiterhin beanspruchen.
Eine Firma hatte den zusätzlichen Urlaubstag wegen Ihres Schichteinsatzes an Feiertagen gewährt. Das Bundesarbeitsgericht hatte dieses 1992 abgeschafft. Die Änderung wurde wegen eines Computerfehlers sechs Jahre lang nicht umgesetzt. Als dies auffiel, wollte der Arbeitgeber den Urlaub um einen Tag reduzieren. Das lehnten die Richter mit der Begründung ab: Den Mitarbeitern sei der Fehler nicht bekannt gewesen, und der Arbeitgeben habe "das Vertrauen in den rechtmässigen Anspruch" auf den zusätzlichen Urlaub geweckt.
Arbeitsgericht Frankfurt (Az. 7 Ca 10873/01)
 
< zurück   weiter >

neue Telefonnummern

Zentrale:
Fon: +49 4103 96 59 590
Fax: +49 4103 96 59 595
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können

Support:
Fon: +49 4103 96 59 599
Fax: +49 4103 96 59 598
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können
   

Freeware für 3 Mitarbeiter

Download: HIER klicken
CD-ROM: HIER klicken

Die Freeware kann als
• Standard-Version
• Premium-Version
• reine Urlaubsverwaltung
eingesetzt werden.

designed by www.beestech.com