| Urlaub dank Computerfehler |
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Ein Angestellter, der aufgrund eines Computerfehlers über einen längeren Zeitraum mehr Urlaub bekommen hat, als ihm zusteht, muss diese Tage nicht zurückgeben. Er kann die zusätzliche Freizeit sogar weiterhin beanspruchen.
Eine Firma hatte den zusätzlichen Urlaubstag wegen Ihres Schichteinsatzes an Feiertagen gewährt. Das Bundesarbeitsgericht hatte dieses 1992 abgeschafft. Die Änderung wurde wegen eines Computerfehlers sechs Jahre lang nicht umgesetzt. Als dies auffiel, wollte der Arbeitgeber den Urlaub um einen Tag reduzieren. Das lehnten die Richter mit der Begründung ab: Den Mitarbeitern sei der Fehler nicht bekannt gewesen, und der Arbeitgeben habe "das Vertrauen in den rechtmässigen Anspruch" auf den zusätzlichen Urlaub geweckt. Arbeitsgericht Frankfurt (Az. 7 Ca 10873/01) |
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