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Kein Anspruch auf finanziellen Urlaubsausgleich für kranke Mitarbeiter PDF Drucken E-Mail
Wer krank geschrieben ist, kann nicht mit einem finanziellen Ausgleich rechnen, wenn Urlaubstage während der Krankheit nicht genommen werden können.

Die ARAG-Experten verweisen auf einen konkreten Fall vor dem Arbeitsgericht Frankfurt, in dem ein Arbeitnehmer ein ganzes Jahr durchgehend arbeitsunfähig erkrankt war. Den Jahresurlaub konnte er daher nicht antreten. Als Gegenwert verlangte er von seinem Arbeitgeber über 3.000 Euro.

Doch sowohl der Chef als auch die Richter machten ihm einen Strich durch die Rechnung: Bei Krankheit gibt es keinen finanziellen Urlaubsausgleich. Der Urlaubsanspruch erlischt, wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubsjahres arbeitsunfähig erkrankt und dies auch über den 31. März des Folgejahres hinaus bleibt.
AG Frankfurt (Az. 5 Ca 3046/04)
 
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