| Arbeit statt Arztbesuch |
|
|
|
|
Geht ein Mitarbeiter während seiner Arbeitszeit zum Arzt, muss die Firma die Zeit nicht gutschreiben. Vorausgesetzt, in der Firma wird nach dem Gleitzeitmodell gearbeitet. Der Arbeitnehmer hat für solech Termine auch keinen Anspruch auf Sonderurlaub. Und selbst ein Nachweis, dass der Besuch während der Kernarbeitszeit zu erfolgen hatte, sei "weitgehend nicht erfolgversprechend".
So entschieden die Richter des Landesarbetisgerichtes in Hamm. In der betroffenen Firma gab es Gleitzeit zwischen 6 und 20 Uhr, wobei die Mitarbeiter Ihre Kernarbeitszeit von 4,5 Stunden frei wählen durften. Diese Regelung lasse den nötigen Freiraum, die Arbeitszeit nach den persönlichen Bedürfnissen einzuteilen, fanden die Richter.
LAG HAMM, Urteil vom 18.03.2004, Az.11 Sa 247/03
|
| < zurück | weiter > |
|---|



