Menu Content/Inhalt
Startseite arrow FAQ arrow Rechtsprechung arrow 160 Tage krank - keine Kündigung ohne Gutachten
160 Tage krank - keine Kündigung ohne Gutachten PDF Drucken E-Mail
Eine Firma darf ihrem Mitarbeiter nicht kündigen, weil er in einem Jahr 160 Tage krank war. Zu dieser Entscheidung kam das Arbeitsgericht Frankfurt. Verhandelt wurde der Fall eines Postboten, der wegen verschiedener orthopädischer Beschwerden sehr oft krank geschrieben worden war.
Nachdem auch die Betriebsärztin den Gesundheitszustand des Mannes als problematisch eingestuft hatte, wurde ihm gekündigt. Nach Ansicht der Richter wäre dies aber nur möglich gewesen, wenn ein unabhängiges Sachverständigengutachten vorgelegen hätte. Die hohe Fehlzeit allein rechtfertigt jedenfalls keine Kündigung.
Arbeitsgericht Frankfurt (Az. 18 Ca 13061/03)
 
< zurück   weiter >

neue Telefonnummern

Zentrale:
Fon: +49 4103 96 59 590
Fax: +49 4103 96 59 595
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können

Support:
Fon: +49 4103 96 59 599
Fax: +49 4103 96 59 598
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können
   

Freeware für 3 Mitarbeiter

Download: HIER klicken
CD-ROM: HIER klicken

Die Freeware kann als
• Standard-Version
• Premium-Version
• reine Urlaubsverwaltung
eingesetzt werden.

designed by www.beestech.com